- sonderbehandeln
- sọn|der|be|han|deln <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.>: 1. (nationalsoz. verhüll.) (zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft) Gegner des nationalsozialistischen Regimes sowie Angehörige der als minderwertig erachteten Völker und anderer nicht erwünschter Personengruppen ermorden: Wer nich' arbeit'n kann, ... wird sonderbehandelt (Hochhuth, Stellvertreter 109). 2. (selten) bevorzugt behandeln.
Universal-Lexikon. 2012.